Liebe Siedlerinnen und Siedler,
es gibt immer mal wieder Marderschäden an Autos.
Wir haben bei der Stadt nachgefragt und nun eine Antwort bekommen.
Marder fallen unter das Jagdgesetz.
Für Marder gilt eine Schonzeit vom 1.3 bis zum 15.10.
Marder auf eigene Faust zu fangen, kann als Jagdwilderei ausgelegt werden.
Wenn es eine nachgewiesene Häufung von Verbissfällen gibt, kann erwogen werden, auch in der Schonzeit gegen die Marder vorzugehen.
Die Stelle des Stadtjägers ist zur Zeit nicht besetzt, die Stadt ist dabei, einen neuen Jäger zu verpflichten.
Ab Oktober kann der Jäger ( ich hoffe, der ist bis dahin installiert ) dann Marder mit Fallen fangen.
Bis dahin empfiehlt die Stadtverwaltung die üblichen Vergrämungsmittel also Piepser, Gitter, Hundehaare usw.
Bitte meldet aktuelle Fälle und Beobachtungen, damit wir etwas vorzuweisen haben.
Viele Grüße,
Klaus