Die Petition wurde beantwortet

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Liebe Buchenbühlerinnen und Buchenbühler,
Die Petition zur Grundsteuer wurde im Landtag beraten und wie zu erwarten, abgelehnt. Die Begründung, es gäbe ja ein Gesetz mit dem der Anspruch nicht vereinbar wäre, spricht für sich. Man hat auch nicht vor, das Gesetz in absehbarer Zeit zu ändern.
Wenn alle das so hinnehmen, wird es dabei bleiben. Umgekehrt heißt das, wer möchte, daß sich etwas ändert, muss es der Landesregierung mitteilen. Das kann z.B. durch Briefe an den Landtag oder an die Abgeordneten geschehen. Wer bessere Ideen hat, kann sie gern umsetzen – wir sind offen für Anregungen.


Wir sehen, daß die Stadt von zu hohen Einnahmen berichtet und erwarten im nächsten Bescheid kleinere Anpassungen.
Wer sich benachteiligt fühlt, sollte seinen Messbescheid prüfen. Ist das Grundstück richtig vermessen ? Ist das Haus richtig vermessen ? Das kann man selbst machen oder z.B. einen Architekten fragen.

Viele Grüße,

die Siedler