Grundsteuer Widerspruch – Ablehnungen. Wie geht man damit am besten um ?

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Liebe Buchenbühler,

über die neue Grundsteuerfestsetzung haben sich viele geärgert und dem Bescheid widersprochen.

Wir danken allen, die sich hier für die Allgemeinheit eingesetzt haben.

In den letzten Tagen haben einige Buchenbühler ein Schreiben bekommen, in dem sie aufgefordert werden, entweder den Widerspruch zurückzunehmen oder ihn der Regierung von Mittelfranken in Ansbach vorlegen zu lassen. In diesem Fall wird über den Widerspruch kostenpflichtig entschieden.

Wie sollte man sich verhalten?

Wenn man nicht reagiert, wird der Widerspruch weitergeleitet und geprüft, bei Ablehnung wird eine Gebühr fällig.

Wir raten nicht dazu, das Schreiben zu ignorieren.

Wenn Sie den Widerspruch aufrecht erhalten, wird er in Ansbach bearbeitet und sehr wahrscheinlich abgelehnt. Dann fallen Gebühren an.

Wir können nicht zur Aufrechterhaltung raten.

Wenn Sie den Widerspruch zurücknehmen, ist die Sache erledigt. Sie haben klargemacht, daß Sie nicht einverstanden sind und Sie waren unbequem.
Wir können also nur dazu raten, den Widerspruch mit dem Vordruck zurückzunehmen.

Wenn Sie den Widerspruch aufrecht erhalten, wird es voraussichtlich zur Ablehnung kommen. Gegen die können Sie klagen. Das ist nicht jedermanns Sache, erfordert Zeit und kostet Geld. Wir können die Erfolgsaussichten nicht einschätzen. Es wird aber Aufsehen erregen. Hier können wir nur dazu raten, sich einen Rechtsbeistand zu verschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

vom Bürgerverein und den Siedlern