Grundsteuerbescheid

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Liebe Siedler,

viele Buchenbühler sind mit den Änderungen an der Grundsteuer nicht zufrieden und möchten Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

Der Widerspruch gegen den Bescheid ist fristgerecht einzureichen.

Zurzeit wird über eine Fristverlängerung gesprochen.

Wir raten trotzdem dazu, fristgerecht zu widersprechen.

Es gibt ein Beispiel für einen Widerspruch, den jeder nutzen kann. Das Dokument liegt hier Download bereit.